Transparenzhinweis zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Als moderner Fotobetrieb setze ich im Rahmen der Bildbearbeitung und Bildproduktion auch KI-gestützte Werkzeuge ein.
Reine technische Optimierungen (z. B. Retusche, Farbkorrektur oder Freistellung) dienen der Qualitätsverbesserung und verändern den wesentlichen Bildinhalt in der Regel nicht. Solche Bearbeitungen unterliegen grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht nach der EU-KI-Verordnung.
Bilder, die vollständig mithilfe generativer KI erstellt wurden oder durch generative KI wesentlich verändert wurden und einen täuschend echten Eindruck vermitteln können – etwa durch das Hinzufügen, Entfernen oder Verändern von Personen, Objekten oder Szenerien, die in der Realität so nicht stattgefunden haben –, werden, soweit nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung erforderlich, entsprechend gekennzeichnet oder im Begleittext kenntlich gemacht.
Stand: August 2026